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Rohre aus duktilem Gusseisen aus Indien

Anti-Dumping- und Anti-Subventions-Verfahren der Europäischen Kommission.

Die Europäische Kommission ist dafür zuständig, Dumpingvorwürfe von ausführenden Herstellern mit Sitz in Nicht-EU-Ländern zu untersuchen und ggf. entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Europäische Kommission leitet eine Untersuchung ein, wenn sie eine Beschwerde von den betroffenen EU-Herstellern erhalten hat; sie kann dies aber auch von sich aus veranlassen.

Europäische Kommission

Ein Nicht-EU-Unternehmen betreibt “Dumping”, wenn es eine Ware zu einem Preis in die EU exportiert, die unter ihrem Normalwert liegt. Der Normalwert ist entweder der Preis der Ware, unter dem sie auf dem Heimatmarkt des Nicht-EU-Unternehmens verkauft wird, oder ein Preis, der auf den Produktionskosten und dem Gewinn basiert.

Die Europäische Kommission kann außerdem prüfen, ob eine Subvention – ein finanzieller Beitrag von (oder im Namen von) einer öffentlichen Einrichtung im Land der Nicht-EU-Hersteller – die Preisgestaltung von in die EU eingeführten Waren beeinflusst. In einem solchen Fall kann die Europäische Kommission Maßnahmen wie Ausgleichszölle einführen, um den Vorteil einer solchen Subvention für importierte Waren zu neutralisieren.

Die durchschnittlich eingeleiteten Handelsschutzverfahren für die Jahre 1996 bis 2009 sowie 2010 bis 2020 sind in der Abbildung dargestellt.

Europäische Kommission Handelschutzverfahren

Durchschnittliche eingeleitete Handelschutzverfahren 1996 bis 2009 und 2010 bis 2020 [1].

Anti-Dumping- und Anti-Subventions-Verfahren auf die Einfuhren von Rohren aus duktilem Gusseisen

Bereits Ende 2014 und Anfang 2015 wurden von der EU-Kommission ein Anti-Dumping- und ein Anti-Subventions-Verfahren auf die Einfuhren von Rohren aus duktilem Gusseisen (auch bekannt als Gusseisen mit Kugelgrafit) mit Ursprung in Indien eingeleitet. In 2016 führten diese beiden Fälle zur Einführung von Anti-Dumping- und Ausgleichszöllen für zwei Exporteure aus Indien (vgl. Durchführungsverordnungen der Kommission (EU) 2016/387 [2] und (EU) 2016/388 [3], jeweils vom 17. März 2016).

Grundsätzlich bleiben Anti-Dumping- und Anti-Subventions-Maßnahmen nur so lange in dem Umfang in Kraft, wie dies notwendig ist, um das schädigende Dumping unwirksam zu machen oder um einer Subvention entgegenzuwirken. Anti-Dumping- und Anti-Subventions-Maßnahmen treten fünf Jahre nach ihrer Einführung oder fünf Jahre nach dem Datum des Abschlusses der letzten Überprüfung außer Kraft. Für die oben genannten Fälle sind diese Maßnahmen im März 2021 ausgelaufen (vgl. (EU) 2016/1036 [4], Artikel 11).

Überprüfung der Anti-Dumping- und Anti-Subventions-Vorwürfe nach fünf Jahren

Im oben genannten Fall wurde im März 2021 eine Überprüfung der Anti-Dumping- und Anti-Subventions-Maßnahmen durch die Europäische Kommission eingeleitet. Der bisherige Ablauf und der aktuelle Stand sind über trade.ec.europa.eu abrufbar.

Wir werden das Ergebnis einer solchen Überprüfung dieser Anti-Dumping- und Anti-Subventions-Maßnahmen gegen die indischen Hersteller duktiler Gussrohre genau verfolgen.