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Compliance Richtlinien EADIPS FGR

I Vorbemerkung

Der Begriff Compliance bezeichnet mit einem Wort die Bereitschaft und Verpflichtung von Unternehmen und deren Mitarbeitern, sich rechtstreu zu verhalten. Compliance fordert mehr als die Befolgung geschriebenen Rechts. Die Beachtung der Regeln des freien und fairen Wettbewerbs und der Rechtsprechung schützt den Ruf eines Unternehmens, verhindert Schadensersatzansprüche und vermeidet staatliche Sanktionen und Geldbußen. Die Mitglieder des Verbandes und deren Mitarbeiter betrachten Compliance als Voraussetzung und Verpflichtung für ihre Tätigkeit.

 

II Obliegenheiten

1. Kartellrecht
Das Kartellrecht schützt den freien Wettbewerb vor Preisabsprachen und wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen. Die EADIPS FGR leistet Öffentlichkeitsarbeit für ihre Mitglieder. Dies sind Unternehmen, die auch miteinander im Wettbewerb stehen. Die Arbeit der EADIPS FGR orientiert sich deshalb ausschließlich an der Satzung des Verbandes, die eine Förderung gemeinsamer und ideeller Interessen einer Branche, nicht aber einzelner Mitglieder bezweckt und erlaubt. Danach ist jegliches wettbewerbsbeschränkendes Verhalten, jede Einflussnahme oder Förderung solchen Verhaltens verboten. Gespräche mit dem Ziel von Vereinbarungen über Produktions- oder Liefermengen, Preise und Kundenbeziehungen oder Behinderung von Wettbewerbern sind nicht gestattet.

2. Vorteilsannahme und -vergabe
Verbandsvertreter werden im Rahmen ihrer Tätigkeit bei Kontakten mit Vertretern von Behörden und Unternehmen dem Versuch einer Einflussnahme durch Annahme oder Vergabe von Zuwendungen auf unternehmerische oder behördliche Entscheidungen entgegenwirken. Zusagen und Versprechungen, oder ein in Aussicht stellen von Vorteilen sind nicht zulässig. Die Annahme von Bewirtungsleistungen darf den Rahmen des gesellschaftlich Üblichen nicht überschreiten. Kosten für Bewirtungen müssen angemessen sein und den Anschein vermeiden, dass eine Gegenleistung erwartet oder in Aussicht gestellt wird.

3. Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrechte
Vorträge und Publikationen jeder Art sind so zu gestalten, dass die Vorschriften zum Schutz fremden geistigen Eigentums und des lauteren Wettbewerbs eingehalten werden.

4. Datenschutz und Vertraulichkeit
Datenschutzrechtliche Vorschriften sind strikt zu beachten. Alle Mitarbeiter und Vertreter in Organen haben bei und nach der Beendigung ihrer Verbandsarbeit die Vertraulichkeit aller von den Mitgliedern oder sonstigen Verfahrensbeteiligten erlangten Informationen und Kenntnisse zu gewährleisten.

 

III. Compliance-Richtlinien der Mitgliedsunternehmen

Compliance-Richtlinien der Mitgliedsunternehmen sind zu beachten und in Zweifelsfragen ergänzend auch bei der Mitarbeit in Gremien und Organen der EADIPS FGR heranzuziehen und zu berücksichtigen. Ein nach den Regeln des Mitgliedsunternehmens unzulässiges Verhalten ist auch im Rahmen der Tätigkeit für die EADIPS FGR nicht erlaubt.

 

IV. Rechtsfragen

Schon im Falle des Versuchs einer verbotenen Einflussnahme oder Verhaltens im Sinne der Ziffern II Ziffern 1-4 und in allen rechtlichen Zweifelsfällen sind Vorstand und/oder Geschäftsführung unverzüglich zu informieren. Dieser entscheidet, ob und welche rechtlichen Schritte gegebenenfalls für eine verbindliche rechtliche Klärung oder andere rechtliche Vorgehensweisen zu unternehmen sind.