EU-Richtlinien und Verordnungen
Im Europarecht sind Richtlinien (Direktiven nach der englischen Bezeichnung directive, allgemeinsprachlich auch EU-Richtlinien) Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des sekundären Unionsrechts. Im Gegensatz zu Verordnungen gelten sie gemäß Art. 288 Absatz 3 des AEUV nicht unmittelbar, sondern müssen erst von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgewandelt werden.
Richtlinien, die Gesetzgebungsakte sind, werden in der Regel auf Vorschlag der Europäischen Kommission vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gemeinsam erlassen. In bestimmten Fällen sind jedoch besondere Gesetzgebungsverfahren vorgesehen. Sie werden im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert und sind online im Rechtsinformationssystem EUR-Lex verfügbar.
Eine Verordnung der Europäischen Union, kurz EU-Verordnung (amtliche Kurzform Verordnung (EU)), ist ein Rechtsakt der Europäischen Union mit allgemeiner Gültigkeit und unmittelbarer Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten. Die Verordnungen sind Teil des Sekundärrechts der Union. Sie unterscheiden sich von Richtlinien hauptsächlich dadurch, dass letztere erst von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgewandelt werden müssen. EU-Verordnungen haben gegenüber den nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten einen Anwendungsvorrang.

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Bauproduktenverordnung
Die Bauproduktenverordnung (BauPVO) ist eine europäische Verordnung, die die Vermarktung von Bauprodukten innerhalb der Europäischen Union regelt. Sie legt fest, dass Bauprodukte, die in der EU verkauft werden, bestimmte Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz erfüllen müssen. Ziel der Verordnung ist es, einen einheitlichen Markt für Bauprodukte zu schaffen und die Transparenz sowie die Qualität im Bauwesen zu erhöhen.
Die BauPVO fordert, dass Hersteller von Bauprodukten eine Leistungserklärung abgeben, die Informationen über die Eigenschaften des Produkts enthält. Diese Erklärung muss in der Regel durch eine Konformitätsbewertung unterstützt werden, die sicherstellt, dass das Produkt den festgelegten Normen entspricht.
Seit 7. Januar 2025
Als Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Novelle der Bauproduktenverordnung am 18. Dezember 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht https://www.ce-richtlinien.eu/richtlinien/Bauprodukte/Richtlinie/Bauprodukteverordnung_EU-2024-3110.pdf. Am 7. Januar 2025 trat die Verordnung in Kraft. Sie legt als Teil des Europäischen Green Deal einen stärkeren Fokus auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte, auf Produktsicherheit sowie auf die Kreislaufwirtschaft in der Baubranche. In Artikel 1 (3) ist das Hauptziel auf den Punkt gebracht: „Diese Verordnung soll zum effizienten Funktionieren des Binnenmarkts beitragen, indem sie den freien Verkehr sicherer und nachhaltiger Bauprodukte in der Union sicherstellt. Sie soll außerdem zur Verwirklichung der Ziele eines ökologischen und digitalen Wandels beitragen, indem sie die Auswirkungen von Bauprodukten auf die Umwelt sowie auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen abwendet und verringert.“
Die Kernpunkte der BauPVO
Ziel der Verordnung: Die BauPVO zielt darauf ab, den freien Warenverkehr von Bauprodukten innerhalb der EU zu fördern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen sowie für den Umweltschutz zu gewährleisten.
Leistungsmerkmale: Die Verordnung legt fest, dass Bauprodukte bestimmte Leistungsmerkmale aufweisen müssen, die durch harmonisierte Normen oder europäische Technische Bewertungen (ETAs) nachgewiesen werden. Diese Merkmale können beispielsweise Tragfähigkeit, Brandschutz oder Energieeffizienz umfassen.
CE-Kennzeichnung: Produkte, die den Anforderungen der BauPVO entsprechen, müssen mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Dies signalisiert, dass das Produkt die erforderlichen Leistungsmerkmale erfüllt und in der EU verkauft werden darf.
Dokumentation: Hersteller sind verpflichtet, technische Unterlagen zu erstellen, die die Konformität ihrer Produkte mit den geltenden Normen belegen. Dazu gehören unter anderem Prüfberichte und Produktdatenblätter.
Marktüberwachung: Die Verordnung sieht auch Maßnahmen zur Marktüberwachung vor, um sicherzustellen, dass nur konforme Produkte in den Verkehr gebracht werden. Die zuständigen nationalen Behörden sind dafür verantwortlich, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.
Änderungen und Anpassungen: Die BauPVO wird regelmäßig überprüft und angepasst, um den sich ändernden Anforderungen und technischen Entwicklungen im Bauwesen gerecht zu werden.
Die Anwendung sowie der Übergang von der alten auf die neue Verordnung erfolgen gestaffelt. Die Artikel der neuen Verordnung, die sich auf die Entwicklung von harmonisierten Normen und Produktanforderungen beziehen, gelten unmittelbar mit dem Inkrafttreten.